AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SiT GmbH & Co. KG

Ruhrstraße 13, 59939 Olsberg

1.Geltungsbereich:

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kaufvertrag-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Angebote:

Angebote sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, freibleibend. Unsere Angebote haben 7 Tage Gültigkeit und müssen ggf. nach Ablauf der Angebotsfrist neu ausgehandelt werden.

3. Auftragsbestätigung:

3.1 An einen erteilten Auftrag ist der Kunde drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung bzw. Dienstleistung begonnen haben.

3.2 Änderungen von Modellen, Konfigurationen oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand gleichwertig bleibt und somit keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.

4. Lieferung, Lieferverzug:

4.1 Verbindliche Terminvereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit. Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin, sind wir berechtigt, binnen angemessener Frist Ersatzgeräte mit vergleichbarer Ausstattung dem Kunden leihweise zur Verfügung zu stellen. Diese Stellung von Ersatzgeräten ist nur dann kostenpflichtig, wenn sie auf Verlangen des Kunden ohne Überschreitung eines verbindlich zugesagten Termins erfolgt. In diesem Fall berechnen sich die Bereitstellungskosten, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach den bei uns geltenden aktuellen Preislisten.

4.2 Ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen unter Ablehnungsandrohung die Erfüllung des Vertrages ablehnen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

4.3 Im Falle höherer Gewalt oder Hindernisse, die der Kunde zu verantworten hat sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer anschließenden angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

In diesen Fällen ist der Kunde aber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,

4.4 Teillieferungen sind zulässig.

4.5 Verlangt der Kunde vor Auslieferung eine andere Ausführung und stimmen wir dem Ansinnen zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Die Lieferfrist beginnt erneut.

4.6 Ist der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist und entsprechender Androhung die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern. Der Schadensersatz beträgt 30 % des vereinbarten Preises, wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
4.7 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Gefahr des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde zu überwiegend privaten Zwecken kauft. Tragen wir das Transportrisiko, ist der Kunde verpflichtet, die Sache unmittelbar bei Ankunft auf erkennbare Schäden zu untersuchen und uns von etwaigen Schäden sofort eine Schadensmeldung des Spediteurs und eine schriftliche Anzeige zu übersenden, die vom Kunden unterschrieben sein muss. Die beschädigten Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich bei Anlieferung befanden zur Besichtigung durch uns oder unsere Versicherung bereitzuhalten.
4.8 Die Wahl eines etwaigen Versandweges bleibt uns vorbehalten.
 
5. Preise:
5.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. An diese Preise halten wir uns drei Monate gebunden. Soll die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
5.2 Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten ab Geschäftsstelle.
5.4 Nebenkosten wie Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen usw. werden zu unseren gültigen Preislisten zusätzlich abgerechnet.
 
6. Zahlungen:
6.1 Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.
6.2 Der Kaufpreis und sonstige Entgelte sind innerhalb von 10 Tagen gerechnet ab Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
6.3 Unbeschadet einer Bestimmung des Kunden obliegt uns allein die Bestimmung, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden.
6.4 Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Dafür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Kauft der Kunden zu überwiegend privaten Zwecken (Verbrauchsgüterkauf), sind dies 5 %, bei allen anderen Geschäften 8 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Währungsunion zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zinsen sind sofort fällig.
 
7. Eigentumsvorbehalt:
7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden, wenn und sobald ihr Wert die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:
7.2 Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur restlosen Erfüllung aller Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag.
7.3 Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
7.4 Die Weiterveräußerung der Ware ist nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes zulässig. Für den Fall, dass der Kunde beim Weiterverkauf den Eigentumsvorbehalt nicht weiter gibt, tritt er seine Forderung gegen den Erwerber hiermit an uns ab. Das gilt auch für die Saldoforderung aus einem Kontokorrent, wenn der Kunde mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir können vom Kunden verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Wir sind sodann berechtigt, die Abtretung nach unserer Wahl offen zu legen.
7.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu oder gerät der Kunde in Vermögensverfall, sind wir berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware an uns zu nehmen.
7.6 Der Kunde erlaubt unseren Mitarbeitern hiermit, jederzeit seine Geschäftsräume zur Sicherstellung der Ware zu betreten.
7.7 Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, die Ware nach der Aufhebung der Pfändung an uns auszuhändigen.
         
8. Verzug, Unmöglichkeit:
8.1 Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes schuldhaft in Verzug, kann der Kunde, sofern er nachweist, dass ihm aus dem Verzug ein Schaden entstanden ist, für jede vollendete Woche des Verzuges Verzugsentschädigung von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Wertes des vom Verzug betroffenen Vertragsgegenstandes verlangen. Anderweitige Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Überlassung oder Nichterfüllung auch nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist ausgeschlossen. Das gilt nicht wenn in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. Das Gleiche gilt für den Fall, dass uns die Leistung unmöglich wird.
8.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
 
9. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten:
9.1 Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgten diese ausschließlich zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
9.2 Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet.
 
10. Kostenvoranschlag:
10.1 Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
10.2 Nicht vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00 € um nicht mehr als 20% und bei Aufträgen über 250,00 € nicht mehr als 15% erhöhen.
 
11. Abnahme:
11.1 Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:
Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11.2 Wir werden den Kunden nach unserer Wahl fernmündlich, per eMail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt.
11.3 Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Austauschteile, die einem typischen besonderen Verschleiß unterliegen.
11.4 Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden oder Ereignisse, die durch einen nicht sach- oder ordnungsgemäßen Einsatz der gelieferten Produkte durch den Käufer gegenüber Dritten entstanden sind. Werden die durch uns gelieferten Produkte unter Bedingungen eingesetzt, die über den normalen, durch die Konformitätserklärung des Herstellers (CE-Zeichen) abgedeckten Anwendungsbereich hinausgehen und hierzu einer gesonderten Zulassung oder Konformitätsprüfung – auch in Kombination mit anderen, nicht von der SIT GmbH gelieferten Produkten – bedürfen, so ist diese nicht Gegenstand der Lieferung, es sei denn sie wurde als Teil des Auftrags schriftlich vereinbart.
12. Reaktionszeiten:
12.1 Sind im Rahmen von Wartungs- oder Serviceverträgen, bei Garantiezeiterweiterungen oder bei sonstigen Absprachen Reaktionszeiten vereinbart, so gilt folgendes:
12.2 Die Reaktionszeit (Zeitraum zwischen Eingang der Störungsmeldung bei der Firma SiT GmbH & Co. KG und der Verfügbarkeit des Kundendienstes vor Ort) wird ausschließlich schriftlich vereinbart. Reaktionszeitangaben in Stunden gelten nur innerhalb der Öffnungszeiten der Firma SiT GmbH & Co. KG. Samstage, Sonntage bzw. gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31.12. werden in die Reaktionszeit nicht mit einberechnet. Störmeldungen müssen während der Öffnungszeiten der Firma SiT GmbH & Co. KG in Olsberg schriftlich per Fax oder Email eingehen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten eingehende Meldungen gelten mit Beginn der nachfolgenden Öffnungszeit um 9.00 Uhr als eingegangen.
13. Gewährleistung:
13.1 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird auf 12 Monate ab Kaufdatum (Rechnungsdatum) begrenzt. Bei einem Verbrauchsgüter Kauf (privat Kauf) beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe der Ware beim Kunden.
13.2 Wir beheben im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kostenlos Mängel, die der Kunde in nachvollziehbarer Form schriftlich mitgeteilt hat. Kauft der Kunde zu überwiegend privaten Zwecken (Verbrauchsgüterkauf), hat der Kunde das Wahlrecht zwischen Nachlieferung und Nachbesserung. Wir dürfen aber die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie für uns unzumutbar, insbesondere zu teuer, ist.
13.3 Schlagen mindestens drei Nachbesserungsversuche pro Mangel fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung, Rücktritt vom Vertrag oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
13.4 Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.
13.5 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf der natürlichen Abnutzung unterworfene Gegenstände wie Gummi, Sicherungen, Batterien, Farbbänder usw. . Sie bezieht sich ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.
13.6 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind oder das die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden.
13.7 Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.
Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung sowie offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen.
13.8 Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet die Lieferung unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und die entdeckten Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Lieferung uns gegenüber schriftlich mitzuteilen.
13.9 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Wahl an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Ist der Kunde Kaufmann, trägt er die Kosten der An- und Abfahrt. Kann die Reparatur in unseren Räumen erfolgen und ist der Kunde Kaufmann, hat er die mängelbehafteten Gegenstände auf seine Kosten in der Originalverpackung an uns einzusenden.
 
14. Schutzrechte:
14.1 Der  Kunden verpflichtet sich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sofern im Zusammenhang mit von uns ausgeführten Lieferungen oder Leistungen die Verletzung von Schutzrechten von dritter Seite geltend gemacht werden.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten. Nutzungsentschädigung wird auf der Basis einer angenommenen Abschreibungszeit von 3 Jahren berechnet, so dass für jeden Monat der Nutzung ein 1/36 des Preises zu zahlen ist.
15. Abwicklung von Fremdgarantien:
15.1 In der Regel ist eine Garantie ein Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Kunden. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie ggf. die Kosten eines Ersatzgerätes. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.
 
16. Haftung:
16.1 Unsere Haftung ist auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder bei uns zurechenbaren Pflichtverletzungen, die zu Körper- und Gesundheitsschäden oder zum Verlust des Lebens des Kunden geführt haben.
 
16.2 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, bei unzureichender Erbringung von Mitwirkungs-leistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).
16.3 Bei Umbauten, Erweiterungen oder Reparaturen von PC-Systemen ist kundenseitig darauf zu achten, dass eine einwandfreie Datensicherung vorliegt, da wir für eventuelle Datenverluste und/oder Systemausfallzeiten nicht haften. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von uns dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen Mitarbeiter von uns die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von uns.
17. Subunternehmer:
17.1 Wir sind berechtigt, vertragliche Leistungen auch durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Gewährleistung bleibt in diesem Fall bei uns.
 
18. Aufrechung / Zurückbehaltung:
18.1 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
18.2 Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von uns anerkannt worden ist.
19. Abtretungsverbot:
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar.
20. Schlussbestimmung:
20.1. Für alle mit uns geschlossenen Verträge oder Rechtsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
20.2. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Sit GmbH & Co. KG, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
20.3. Sollte einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des einzelnen Vertrages mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Interessenregelung der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
20.4. Die vorstehenden AGB werden Vertragsbestandteil für alle laufenden Geschäftsbeziehungen sowie Vertragsschlüsse mit
 
Wirkung ab 01. Januar 2005.
 
SiT GmbH & Co. KG